Nachdem in den letzten Tagen mehrere Meldungen von Durchsuchungen einiger CBD-Shops durch die Polizei durch die Medien gingen, macht nun eine größere Polizeiaktion in Bayern von sich reden. In München und den Landkreisen Ebersberg und Dachau wurden mehrere Shops durchsucht, die neben Rauchzubehör auch CBD-Produkte im Angebot haben.
Erst vor einigen Monaten wurde durch die EU Lebensmittelbehörde das Thema CBD im Bezug auf die Novel Food Verordnung neu diskutiert. Hierbei ging es um ein vorläufiges Unterbinden des freien Handels von CBD-Extrakten was in den alternative Medien sowie bei CBD Anwendern für Aufruhr sorgte. Dieses Thema wurde jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht und während dessen macht die Polizei sich mobil, räumt schon mal auf und verunsichert CBD Shop Betreiber und Konsumenten.
In ganz Deutschland werden CBD-Shops durchsucht
Gerade erst sind CBD-Geschäfte in Heidelberg, Bonn, Kassel und Trier im Rahmen von Ermittlungen wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz von Polizisten durchsucht worden. Der CBD-Automat, den Shopbetreiber aufgestellt hatten, wurde von Beamten wieder abgebaut.
CBD-haltige Blüten bei Minderjährigen gefunden
Am Vormittag des 11. April haben über 200 Polizeibeamte die zahlreichen Durchsuchungsbeschlüsse gegen diverse Shops, Onlinehändler und Privatwohnungen umgesetzt, die sich gegen neun Verdächtige aus Bayern und Baden-Württemberg richtete. Die Münchner Staatsanwaltschaft begründete die Ermittlungen damit, dass in der jüngeren Vergangenheit zunehmend Minderjährige mit CBD-Produkten aufgegriffen wurden, von denen sie annahmen, dass sie legal seien. Dabei handelte es sich um CBD-Blüten, Hanftee, aber auch CBD-Öle.
EU-Verbot für CBD-Extrakte? EU-Lebensmittelbehörde will Handel vorläufig unterbinden!
Auch manche CBD-Öle enthalten THC
Die Behörden ließen neben den Blüten auch CBD-Öle im Labor untersuchen. Diverse Produkte wiesen einen THC-Gehalt auf, durch den sie rechtlich als Betäubungsmittel gelten. Somit wird der Verkäufer sich wegen des Verkaufs von Rauschmitteln an Minderjährige zu verantworten haben müssen. Dessen werden zwei der neun Verdächtigen beschuldigt. Den übrigen wird allein der gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Begründung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft begründete ihr Vorgehen dennoch wie folgt:
“CBD-Produkte sind Hanfprodukte wie zum Beispiel lose Cannabisblüten, Hanf-Tees oder CBD-Öle, die ausschließlich Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf, jedoch nur geringe oder gar keine Anteile von THC enthalten”, “Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das BtMG enthält in Anlage I eine Ausnahme, die die Produktion von CBD-Hanf-Produkten ermöglicht, wenn die Pflanzen höchstens einen THC-Gehalt von bis zu 0,2 % enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkehrs einen Missbrauch des Hanfs zu Rauschzwecken ausschließt. Aufgrund dieser Ausnahmebestimmung soll es möglich sein, den Rohstoff Hanf zur rein industriellen Verwendung (z.B. Kosmetikprodukte) zu erschließen.”
“Nicht von der Ausnahmeregelung erfasst ist insbesondere der Ankauf zum Eigenverbrauch, wie er in den Ladengeschäften und Onlineshops durchgeführt wurde. Beim Verkauf von CBD-Produkten, die THC enthalten (unabhängig von der Höhe), machen sich Verkäufer und Käufer gleichermaßen strafbar, wenn die Abgabe zum Zwecke des Eigenverbrauchs erfolgt.”
Diese Auffassung teilte bislang noch keine Staatsanwaltschaft und demzufolge wären sämtliche Hanflebensmittel, die bislang als freiverkäuflich galten, illegal. Der Zweck des Eigenverbrauchs wird vom BtmG an keiner Stelle explizit ausgeschlossen. Deshalb sind wir gespannt, wie die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen im weiteren Verlauf begründen wird.
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Anzeichen nicht zu unterschätzen!
Solche Anzeichen seitens EU sowie deutscher Behörden, die derartige Maßnahmen einleiten, sollten nicht zu unterschätzen sein. Auch der s.g. Waldguru aus Österreich, berichtete über massive Schikane. In einer Facebookbeitrag schrieb er unter anderen, dass er ja einiges an Gegenwind gewöhnt sei, aber was in den letzten Wochen los war, ist der Hammer. Weiter schrieb er:
„[..] Das Gewerbeamt prüft ob alles richtig läuft, Finanzamt prüft ob alles richtig läuft, Polizei kommt auf Besuch, um nach dem Rechten zu sehen, Lebensmittelamt… prüft ob alles richtig läuft und der gesamte Hanf-CBD Markt wird von der Regierung unter Druck gesetzt und mit behördlichen Schikanen beladen […] „
Macht und Einfluss der Pharmalobby sind groß und es ist anzunehmen, das sie das alleinige Recht des Vertriebs dieser Produkte besitzen wollen, welche meist mit weiteren Zusätzen versehen werden, um Patente zu ermöglichen sowie für Langzeit Kundschaft zu sorgen, wie in jedem anderen Unternehmen auch.
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Siehe auch: CBD-Öl mit Vollspektrum – Ein Dorn im Auge der Pharmaindustrie?
Quelle:
Hanfmagazin
myweedo
Freie Medien
Siehe auch:
– 20 gesundheitliche Gründe warum Cannabis nicht legalisiert werden soll
– 80 jähriger Zahnarzt mit Lungenkrebs wurde durch Cannabis-Öl geheilt
– Depressionen, Ängste und Stress – Cannabis reduziert alles davon!
– Cannabis lässt Tumore kleiner werden und die Regierungen wissen es seit 1974
– Trump erlaubt Marihuana und nicht zugelassene Heilmittel für Todkranke
– Erstmalig Cannabidiol (CBD) an Krebspatienten erfolgreich getestet
– Selbsthelfer Buch bedroht Lobbyisten und bringt Kartenhaus zum Wackeln
– Die fatalen Auswirkungen von Elektrosmog auf unsere Gesundheit
– Krebs: Wichtiges Video aufgetaucht – Keine Krebszellen sondern Parasiten ?!
– Nimm jeden Tag Apfelessig ein, um diese gesundheitlichen Beschwerden
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Wirbelsäulenaufrichtung selber lernen!
Geistiges Heilen kann jeder relativ schnell erlernen, war dir das bekannt?
Die Meisten denken, dies sei eine Fähigkeit, die nur bestimmten Menschen in die Wiege gelegt wurde, wenn es beispielsweise darum geht, nur durch die Methode des Geistigen Heilens, Beckenschiefstände zu begradigen oder sonstige Krankheiten, die mit der Wirbelsäule zusammenhängen, erfolgreich zu behandeln.
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